Beim Honorar wird zwischen Therapieleistungen und Coachingleistungen differenziert.
Bei Therapieleistungen entfällt die Umsatzsteuer, da psychotherapeutische Leistungen als heilberufliche Tätigkeit umsatzsteuerbefreit sind (gemäß Paragraph 4 Absatz 14 Umsatzsteuergesetz). Bei einigen privaten Krankenversicherungen erhalten Sie auf Antrag eine Erstattung Ihrer Kosten. Ansonsten gelten sowohl Präsenz- als auch Online-Therapie als Selbstzahler-Leistungen. Für Privatklienten ist ein knapp halbstündiges Vorgespräch kostenfrei, für Coachingklienten deren Arbeitgeber ein Coaching als Personalentwicklungsmaßnahme übernehmen, gilt der reguläre Stundensatz zzgl. Umsatzsteuer.
Die Sitzungsdauer beträgt regulär 60 Minuten bei einem Honorar von 115.- €.
Einige Krankenkassen übernehmen für privat versicherte Mitglieder anteilig oder auch vollständig die Kosten für eine Psychotherapie bei Heilpraktikern für Psychotherapie. Fragen Sie bei Ihrer Kasse nach, ob für Sie eine Erstattung in Frage kommt!
Beim Beratungsformat Coaching (sog. Businesscoaching und/oder Lifecoaching) beträgt die reguläre Sitzungsdauer ebenfalls 60 Minuten, das Honorar pro Praxis- oder Onlinesitzung beträgt für Privatzahler 175.-, Firmenkunden 220.- € jeweils zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Weitere Aspekte wie Zahlungsmodalitäten, Stornozeiten und -Honorare etc. werden in einem gesonderten Therapie-, bzw. Coachingvertrag definiert. Das Coachighonorar basiert auf den Honorarempfehlungen des Deutschen Coachingverbandes e.V. (DCV) für seine von einer unabhängigen Zertifizierungskommission zertifizierten Mitglieder.
Beim Honorar für Therapieleistungen orientiere ich mich an den gängigen Sätzen für psychotherapeutische Behandlungen der gesetzlichen Krankenkassen.